Wissenswertes zu Marmelade, Gelee & Co.

Marmelade, Gelee & Co.

Morgens in ein leckeres Marmeladenbrötchen beißen, das Croissant in fruchtige Erdbeermarmelade tauchen oder einfach einen Klecks Marmelade ins Müsli rühren. Wenn man umgangssprachlich von Marmelade spricht, ist fast immer von Konfitüre oder fruchtigen Brotaufstrichen die Rede. Dabei gibt es Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee, Fruchtaufstriche, Muse und eben Marmelade. Aber warum gibt es eigentlich so viele Namen? Wo liegen denn die Unterschiede? Dies und weiteres interessantes Wissen finden Sie in unserer Warenkunde.

Die Namensgebung ist genauestens von der EU geregelt. Die Konfitüren-Verordnung definiert, was in den einzelnen Produktarten enthalten oder nicht enthalten sein darf und wie die natürlichen Zutaten zu verarbeiten sind. Ob Konfitüre, Gelee, Marmelade usw. - jedes dieser Fruchterzeugnisse besteht generell aus den gleichen Zutaten - Früchten, Zucker und/oder Zuckerarten, Genusssäure (z.B. Zitronensäure) und Pektin (ein natürliches Bindemittel). Lediglich Vanille, Spirituosen, Kräuter und Gewürze sind zur Aromatisierung erlaubt.

Konfitüre extra/Konfitüre

Der Name Konfitüre stammt vom lateinischen Wort „Conficerem“ (KONFEKT).  Konfitüre besteht aus einer oder mehreren Fruchtsorten. Um die Begrifflichkeiten noch etwas verwirrender zu machen, unterscheidet man zwischen Konfitüre und Konfitüre extra. Bei Konfitüre EXTRA muss der Fruchtanteil  bei mindestens 45% liegen, bei Konfitüre bei 35%. Ausnahmen gibt es bei den Fruchtsorten wie z.B. Hagebutten, roten und schwarzen Johannisbeeren, Sanddorn und Quitten. Durch ihre Intensität ist ein  Fruchtgehalt von 35 % für eine Konfitüre EXTRA ausreichend. Der Mindestfruchtgehalt ist also entscheidend, ob Konfitüre extra oder Konfitüre auf dem Etikett steht.  

Laut der deutschen Konfitürenverordnung, muss bei einer Konfitüre extra der Gesamtzuckergehalt mehr als 55g je 100g betragen. Der Gesamtzuckergehalt setzt sich zusammen aus dem zugesetzten Süßungsmitteln (Zucker, Glukose, usw.) und dem Fruchtzucker.  

Gelee extra/Gelee

Gelee wird niemals aus ganzen Früchten hergestellt, sondern aus Fruchtsaft oder Fruchtsaftkonzentrat. Als Gelee Extra darf nur bezeichnet werden, wenn mindestens 45% Fruchtsaft, für Gelee 35% Frucht eingekocht wurden. Auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. für Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten mit 35% bzw. 25% Mindestfruchtgehalt.

Gelee kommt vom lateinischen Wort "gelare" und  heißt "zum Erstarren bringen". Der Fruchtsaft wird zu einer gallertartigen Masse verdickt und sieht dann ein bisschen aus wie Wackelpudding. 

Auch beim Gelee ist der Gesamtzuckergehalt geregelt. Laut der deutschen Konfitürenverordnung, muss bei Gelee der Gesamtzuckergehalt mehr als 55g je 100g betragen. Der Gesamtzuckergehalt setzt sich zusammen aus dem zugesetzten Süßungsmitteln (Zucker, Glukose, usw.) und dem Fruchtzucker.

Marmelade

Umgangssprachlich bezeichnet man fast alle süßen Brotaufstriche als Marmelade, in Wahrheit ist es aber oftmals Konfitüre. Laut EU-Definition dürfen als Marmelade ausschließlich Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten (z.B. Orangen, Zitronen, Grapefruit) bezeichnet werden, z.B. die Orangenmarmelade. Für eine Marmelade müssen mindestens 20% Zitrusfrüchte verwendet werden, davon mindestens 7,5% Fruchtfleisch. Privat eingekochte Früchte dürfen aber weiterhin als Marmelade bezeichnet werden.

Fruchtaufstrich

Der Fruchtaufstrich ist ein süßer Brotaufstrich aus eingekochten Früchten, der nicht in eine der vorher genannten Kategorien oder unter die Konfitürenverordnung fällt. Im Unterschied zu Konfitüren, Gelee und Marmelade sind der eingesetzte Zucker- und Fruchtgehalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft wird der Fruchtaufstrich mit höherem Fruchtgehalt und einem niedrigeren Zuckergehalt angeboten.

Mus

In seiner ursprünglichen Bedeutung steht Mus für „eingekochten Brei“. Für 100g Endprodukt werden z.B. 140g Pflaumen eingedickt, reduziert und Wasser entzogen. Ein Mus kann mit Zucker, Salz, Gewürzen oder anderen Zutaten zubereitet sein.

 

 

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