der Maintal Konfitüren GmbH, Industriestr.11, D-97437 Haßfurt
1. Geltungsbereich
Allen Bestellungen und Lieferungen – auch zukünftige Lieferungen – liegen diese
Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Verkäufers gelten nicht, es sei denn, der Käufer hat sie ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die vorbehaltlose Annahme von Lieferungen oder Leistungen bedeuten keine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
2. Angebote, Bestellungen
2.1 Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich in Textform (Brief, E-Mail, Fax etc.) abzugeben. Bestellungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese vom Käufer in Textform erteilt werden. Mündliche oder telefonische Bestellungen oder Auftragsänderungen bedürfen einer nachträglichen Bestätigung durch den Käufer in Textform. Unklarheiten in der Bestellung müssen durch Rückfrage des Verkäufers in Textform geklärt werden. Bei Lieferungen aufgrund einer Bestellung, die nicht den vorgenannten Regelungen entsprechen, kann die Annahme und Zahlung verweigert werden.
2.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, bei Annahme einer Bestellung diese innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach Erhalt in Textform zu bestätigen.
2.3 Weichen Auftragsannahmen oder Bestätigungsschreiben des Verkäufers von der Bestellung ab, so ist dieser verpflichtet, ausdrücklich darauf hinzuweisen. Eine von der Bestellung abweichende Auftragsannahme stellt ein neues Angebot dar und bedarf der Annahme durch den Käufer in Textform.
3. Preise, Zahlung
3.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend. Für alle Lieferungen gelten die Incoterms 2020 DDP (Delivery Duty Paid) Haßfurt und/oder Außenlager, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Änderungen aufgrund von nachträglich eingetretenen Kostenerhöhungen sind, unabhängig vom Grund, ausgeschlossen, sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Soweit die Preise in einer Anfrage des Käufers nicht aufgeführt sind, hat sie der Verkäufer in seinem Angebot anzugeben. In diesem Fall kommt der Vertrag erst durch eine Bestätigung des Käufers in Textform zustande.
3.3 Sollten Preise ausnahmsweise ab Werk oder ab Lager des Verkäufers oder eines Dritten vereinbart sein, so gehen alle bis zur Übergabe an das Transportunternehmen entstehenden Kosten einschließlich Beladen und Rollgeld zu Lasten des Verkäufers.
3.4 Rechnungen sind mit allen erforderlichen und prüfbaren Nachweisen (Spezifikationen und ggf. Analysegutachten), und Bezugnahme auf die Bestelldaten des Käufers in einfacher Ausfertigung digital oder postalisch zu erstellen; andernfalls verschieben sich die Zahlungsfristen entsprechend.
3.5 Der Käufer zahlt, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Kalendertagen netto. Die Fristen laufen ab Zugang der Rechnung mit den erforderlichen Nachweisen, jedoch nicht vor vollständiger mangelfreier Lieferung bzw. Leistung.
3.6 Dem Käufer stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu.
3.7 Die Bezahlung einer Rechnung bedeutet keinen Verzicht auf eine spätere Reklamation.
Der sich aus einer Reklamation ergebende Betrag kann bei späteren Zahlungen abgezogen werden.
4. Lieferung, Termine, Verzug
4.1 Der Verkäufer hat umweltfreundliche und möglichst wiederverwertbare Verpackungsmaterialien zu verwenden.
4.2 Vereinbarte Liefertermine und –fristen sind verbindlich und werden vom Tag der Bestellung an gerechnet. Maßgebend für deren Einhaltung ist das Eintreffen der Lieferung an der in der Bestellung genannten Empfangsstelle.
4.3 Erkennt der Verkäufer, dass er die Termine nicht einhalten kann, hat er dies dem Käufer unverzüglich mündlich und per E-Mail unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung mitzuteilen und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen. Die Anerkennung des neuen Liefertermins bedarf der Zustimmung des Käufers in Textform und hat, falls nichts anderes vereinbart ist, keinen Einfluss auf einen eintretenden Verzug. Die Anerkennung ist weder durch die Mitteilung des Verkäufers noch durch das Schweigen des Käufers auf diese Mitteilung gegeben.
4.4 Eine Avisierung der Anlieferung beim Käufer mit Lieferschein muss spätestens 2 Werktage vor Eintreffen der Ware erfolgen mit der Bestell- und Chargennummer des Käufers.
4.5 Vorzeitige Lieferungen und Leistungen sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder vom Käufer anerkannt ist (ohne dass ein Anspruch auf vorzeitige oder teilweise Zahlung besteht). Andernfalls hat der Käufer das Recht, die Lieferung auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
4.6 Bei Lieferverzug stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist er berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Fixgeschäft ist der Rücktritt auch ohne Setzen einer Nachfrist möglich.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 Der Verkäufer hat für die Einhaltung der Spezifikationen, der Gesetze und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu sorgen. Bedenken, die der Verkäufer gegenüber den Spezifikationen des Käufers hat, sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall darf eine Vertragserfüllung erst erfolgen, wenn eine Einigung zwischen den Parteien erfolgt ist.
5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung auf Qualitätsabweichungen -vorwiegend durch Stichproben - und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erheben. Bei negativen Stichproben ist der Käufer berechtigt, die gesamte Lieferung zurückzuweisen.
5.3 Bei Mängeln stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelansprüche zu. Insbesondere ist er berechtigt, nach seiner Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Das gesetzliche Recht auf Schadensersatz (z.B. für einen Deckungskauf) bleibt vorbehalten. Ist wegen Mängeln, die der Verkäufer zu vertreten hat, ein Rückruf notwendig, hat der Verkäufer die diesbezüglichen Kosten zu tragen.
5.4 Kommt der Verkäufer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht nach, ist der Käufer berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Falls das Geschäft ein Fixgeschäft ist, besteht ein sofortiges Rücktrittsrecht ohne Setzen einer angemessenen Nachfrist.
5.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist ab Entdeckung des Mangels. Sie wird bei Verhandlungen über einen Mangel gehemmt bzw. beginnt neu zu laufen, falls der Verkäufer einen Mangel anerkennt.
5.6 Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag besteht auch dann, wenn der Verkäufer Liefereinstellung vornimmt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
5.7 Wird der Käufer wegen eines fehlerhaften Produkts aus Produkthaftung in Anspruch genommen, ist er berechtigt, entstandene Schäden dem Verkäufer zu belasten, soweit dieser den Fehler zu verantworten hat; der Verkäufer hat den Käufer von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
5.8 Der Verkäufer hat sich gegen die Risiken aus Produkthaftung in ausreichendem Umfang zu versichern und auf Verlangen einen Versicherungsnachweis zu erbringen.
6. Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehaltsregelungen und -erklärungen des Verkäufers, die über den einfachen Eigentumsvorbehalt hinausgehen, werden nicht anerkannt.
7. Geheimhaltung
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Unterlagen und vertrauliche Informationen geheim zu halten, sofern diese nicht ohne sein Verschulden allgemein bekannt sind oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer verpflichtet sich weiter, keine Aussagen gegenüber Dritten sowie der Presse und/oder allen sonstigen Medien über private Label und oder Eigenmarkenprojekte des Käufers oder mit ihm verbundene Firmen zu machen. Der Verkäufer darf die Informationen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Käufers bekannt- oder weitergeben, sofern er Dritte zu vergleichbarer Geheimhaltung verpflichtet hat. Für Vertragsverletzung dieser Dritten wird der Verkäufer wie für eigenes Fehlverhalten haften. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Vertragsbeendigung hinaus. Sie erlischt erst, wenn die Informationen oder Unterlagen ohne das Verschulden des Verkäufers allgemein bekannt geworden sind. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt 25 % des Auftragswertes. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
8. Erfüllungsort, anwendbares Recht Gerichtsstand, Sonstiges
8.1 Erfüllungsort ist die in der Bestellung genannte Lieferanschrift.
8.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht. Der Käufer ist nach seiner Wahl auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
8.3 Der Verkäufer darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung des Käufers abtreten.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist dann durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, mit der der Zweck dieser Bestimmung weitgehend erreicht wird.
Stand: Dezember 2021